22.07.2026

Neue globale ADS-Regelwerke

Arnold NextG rückt die Control Layer in den Mittelpunkt sicherer autonomer Mobilität

N R185 und UN GTR 26 schaffen einen internationalen Rahmen für Automated Driving Systems. Arnold NextG zeigt, warum die sichere Umsetzung von Fahrentscheidungen die Control Layer zu einer zentralen Systemebene zukünftiger Fahrzeugarchitekturen macht.

Kernaussagen:

  • Die neuen ADS-Regelwerke sind technologie-neutral, betrachten Sicherheit jedoch über Entwicklung, Genehmigung und Betrieb hinweg.
  • Damit wird die sichere Umsetzung digitaler Fahrentscheidungen zu einem eigenständigen Architektur- und Nachweisthema.
  • Arnold NextG beschreibt Safety-by-Wire® und NX NextMotion als plattformunabhängige Control Layer zwischen ADS, Teleoperation, Fahrerinteraktion und Fahrzeugbewegung 

Pfronstetten-Aichelau, 22. Juli 2026 – Mit der Verabschiedung der UN-Regelung Nr. 185 und der UN Global Technical Regulation Nr. 26 für Automated Driving Systems (ADS) hat das Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften der UNECE (WP.29) im Juni 2026 den internationalen Referenzrahmen für automatisiertes Fahren erweitert und erstmals harmonisierte Anforderungen für vollautomatisierte Fahrfunktionen geschaffen. Er umfasst auch Anwendungen, in denen ein Fahrzeug innerhalb seiner Operational Design Domain ohne fortlaufende Fahraufgabe durch einen Menschen betrieben wird.

Die beiden Instrumente ergänzen sich: Die UN-Regelung bildet einen Genehmigungsrahmen unter dem 1958er-Übereinkommen; die UN GTR schafft eine global harmonisierte technische Grundlage unter dem 1998er-Übereinkommen, die von den jeweiligen Vertragsparteien in ihre nationalen oder regionalen Systeme überführt wird. Damit entsteht kein weltweit identisches Zulassungsrecht, aber ein deutlich gemeinsamerer technischer Maßstab für Sicherheit, Validierung und Nachweisführung.

„Autonomie ist nicht dann belastbar, wenn ein Algorithmus eine richtige Entscheidung trifft. Sie ist dann belastbar, wenn das Fahrzeug diese Entscheidung auch unter relevanten Fehlerbedingungen kontrolliert ausführt“, sagt Kevin Arnold, CEO der Arnold NextG GmbH.  Die neuen ADS-Regelwerke schreiben keine bestimmte Architektur vor. Sie machen aber deutlich, dass Sicherheit über die gesamte Wirkungskette und den gesamten Lebenszyklus nachgewiesen werden muss. Genau dort setzt unsere Safety-by-Wire®-Technologie an.“

Die neuen ADS-Regelwerke machen deutlich: Die Leistungsfähigkeit eines automatisierten Fahrsystems allein genügt nicht. Erst die sichere elektronische Steuerung von Lenkung, Bremse und Antrieb schafft die Voraussetzung dafür, dass autonome Fahrentscheidungen zuverlässig in Fahrzeugbewegungen umgesetzt werden können. Drive-by-Wire wird damit zu einer zentralen technologischen Grundlage vollautomatisierter Fahrzeuge.

Die Sicherheitskette endet nicht am AD-Stack

In der öffentlichen Diskussion wird autonomes Fahren häufig über Sensorik, künstliche Intelligenz und die Leistungsfähigkeit des AD-Stacks beschrieben. Für die reale Fahrzeugbewegung ist jedoch eine weitere Ebene entscheidend: Digitale Fahrentscheidungen müssen in Lenk-, Brems- und Antriebsbefehle übersetzt, plausibilisiert, priorisiert, überwacht und im Fehlerfall kontrolliert degradiert werden.

Arnold NextG beschreibt diese sicherheitskritische Ebene als Control Layer. Der Begriff ist keine regulatorische Vorgabe, sondern eine architektonische Einordnung: Die Control Layer verbindet die Entscheidungslogik mit der Aktuatorik und schafft eine definierte, nachweisbare Schnittstelle zwischen Software und Physik. Sie muss unabhängig davon funktionieren, ob ein Fahrbefehl aus einem ADS, einer Teleoperationsleitstelle oder einer Fahrerinteraktion stammt.

Safety-by-Wire als Control Layer

Mit NX NextMotion entwickelt Arnold NextG eine modulare, fahrzeugplattformunabhängige und multi-redundante Steuerungsplattform für Drive-by-Wire. Die vierfach-redundante Hard- und Softwarearchitektur ist darauf ausgelegt, Primärfunktionen wie Lenkung, Bremsen und Antrieb sowie ausgewählte sicherheitsrelevante Sekundärfunktionen auf einer gemeinsamen Systembasis zu steuern und den Betrieb bei definierten Einzelfehlern aufrechtzuerhalten.

Das Sicherheitskonzept ist nach Angaben des Unternehmens und der ausgewiesenen TÜV-Nachweise auf funktionale Sicherheit nach ISO 26262 bis ASIL D sowie IEC 61508 SIL 3 ausgerichtet. Arnold NextG dokumentiert zudem TÜV-Nachweise für Lenk- und Bremssysteme nach UN ECE R79 und R13 sowie eine Straßenzulassung für NX NextMotion. Damit steht eine belastbare Basis für Entwicklung, Integration und Homologation von autonomen, teleoperierten und softwaredefinierten Fahrzeugprojekten zur Verfügung.

Der Mehrwert der Plattform liegt dabei nicht allein in einzelnen By-Wire-Funktionen. Entscheidend ist die gemeinsame Sicherheitsarchitektur: Sie entkoppelt die Quelle des Fahrbefehls von seiner sicheren Ausführung, reduziert Schnittstellenrisiken und erleichtert die Wiederverwendung über Fahrzeugvarianten und Anwendungen hinweg.

Regulatorik wird Teil des Betriebsmodells

Mit der 21. Sitzung der UNECE-Arbeitsgruppe für Automated Driving Systems (ADS) wurden die Arbeiten an den Guidance and Interpretation Documents (GID) zu UN R185 und UN GTR No. 26 fortgesetzt. Die Sitzung verdeutlicht, dass die neuen ADS-Regelwerke durch technische Leitlinien und Auslegungshilfen begleitet werden und ihre praktische Anwendung schrittweise weiterentwickelt wird. Aus Sicht von Arnold NextG unterstreicht diese Entwicklung, dass Anforderungen an die sichere Umsetzung, Überwachung und Nachweisführung automatisierter Fahrfunktionen künftig über den gesamten Fahrzeuglebenszyklus hinweg betrachtet werden müssen.

Für Arnold NextG bestätigt diese Entwicklung den eigenen Architekturansatz: Regulatorik ist kein Schlusskapitel, das nach der technischen Entwicklung ergänzt wird. Anforderungen an Nachweisführung, Diagnostik, Daten, Softwareänderungen und Betriebsüberwachung müssen von Beginn an Bestandteil von Systemarchitektur und Produktlebenszyklus sein.

Unter dem Format „Regulatory Insights by Arnold NextG“ wird das Unternehmen die weitere Ausgestaltung der ADS-Regelwerke fachlich begleiten und deren Auswirkungen auf Control Layer, Drive-by-Wire, funktionale Sicherheit und Homologation einordnen.

Fachliche Quellen und Transparenzhinweis

Die regulatorischen Aussagen basieren auf den veröffentlichten Ergebnissen der 21. Sitzung der UNECE-Arbeitsgruppe für Automated Driving Systems (ADS) sowie den verabschiedeten Regelwerken UN R185 und UN GTR No. 26. Die Einordnung der „Control Layer“ und die daraus abgeleiteten Architekturfolgen sind die fachliche Position von Arnold NextG. Die Presseinformation ersetzt keine rechtliche oder homologationsbezogene Beratung.

Über Arnold NextG:

Arnold NextG realisiert die Safety-by-Wire®-Technologie von morgen: das mehrfach redundante Zentralsteuergerät NX NextMotion ermöglicht eine ausfallsichere und individuelle Implementierung, fahrzeugplattform-unabhängig und weltweit einzigartig. Mit dem System können autonome Fahrzeugkonzepte sicher und nach den neuesten Hard- und Software- sowie Sicherheitsstandards umgesetzt werden, ebenso wie Remote-, Teleoperation- oder Platooning- Lösungen Als unabhängiger Vorausentwickler, Inkubator und Systemlieferant übernimmt Arnold NextG die Planung und Umsetzung – von der Vision bis zur Straßenzulassung. Mit der Straßenzulassung von NX NextMotion setzen wir den globalen Drive-by-Wire-Standard.

 

Eine freundlich lächelnde Frau mit Brille die Anke Leuschke ist und deine Ansprechpartnerin ist.
Anke Leuschke
Pressesprecherin